Allgemeine Information
Das Bestattungsinstitut FRIEDE legt Ihnen bei Auftragserteilung oder aber auch bei der Bestattungs-Vorsorge-Regelung einen detaillierten Kostenplan, der sich im Wesentlichen in drei Gruppen von Kostenarten untergliedert, vor.
Die Kostenaufstellung setzt sich aus den eigenen Lieferungen und Leistungen des Instituts, den städtischen oder kommunalen Gebühren der Friedhofsverwaltungen und den Fremdleistungen von Floristen, Zeitungsverlagen, Leichenschaugebühren und kirchlichen Gebühren zusammen.
Diese vorab errechnete Aufstellung stimmt mit der Rechnungslegung weitestgehend überein. Somit ist Ihnen die Kontrollmöglichkeit in die Hand gegeben. Das Bestattungsinstitut FRIEDE nennt Ihnen transparent und nachvollziehbar alle Preise, sodass der Hinterbliebene oder der Vorsorgende den Gesamtüberblick über die zu erwartenden Kosten behält.
Aus diesen für jeden Einzelfall unterschiedlich sich darstellenden Gesamtinformationen, wie Grablage, Dauer des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte, Art und Umfang von Trauerfeier, Sargschmuck, Sargauswahl, Sarginnenausstattung, Größe der Todesanzeige, Einsatz von Musikern, etc., zeichnet sich nach einem individuellen Beratungsgespräch der Kostenrahmen ab.
Selbstverständlich steht das Bestattungsinstitut FRIEDE Ihnen für ein Gespräch über die passgenauen, anfallenden Kosten zur Verfügung.
Aus den angeführten Gründen ist es deshalb nur möglich, ein auf den Bamberger Friedhof abgestimmtes Preisbeispiel, wobei in institutseigenen Leistungen die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist, zu benennen. Dabei handelt es sich um eine Preisgestaltung, die ohne Sonderzuschläge, Sonderwünsche und städtische Zusatzgebühren aufgrund erhöhten Aufwands zustande kommt.
Preisinformation am Beispiel des Bamberger Friedhofs
| Lieferungen und Leistungen Institut FRIEDE | ca. 950 EUR |
| Fremdleistungen | nach Wunsch |
| Amtliche Gebühren | ca. 1050.- EUR |
| Minimumpreis ohne Zusatzleistungen | ca. 2000.- EUR |
| Lieferungen und Leistungen Institut FRIEDE | ca. 1180.- EUR |
| Fremdleistungen | nach Wunsch |
| Amtliche Gebühren | ca. 750.- EUR |
| Minimumpreis ohne Zusatzleistungen | ca. 1930.- EUR |
Die Kostenzusammensetzung bei einer Erdbestattung mit aufwändig verarbeitetem Sarg, gehobener Innenausstattung, Sterbebildern, den durchschnittlichen Fremdleistungen wie Todesanzeige, Sargbukett, Gottesdienst, den städtischen Gebühren wie Graböffnung und –schließung, Benutzung der Aussegnungshalle, Grabpacht mit Tieferlegung, diverser Kleingebühren, wobei es sich immer um repräsentativ ermittelte Durchschnittswerte handelt, beläuft sich auf einen Wert, der bei ca. 3.400,– Euro liegt.
Beim Erwerb einer neuen Urnennische belaufen sich die Zusatzkosten zur Feuerbestattung auf wenigstens 500,– Euro. Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Bestattungsinstitut FRIEDE selbstverständlich nach einer Terminabsprache zur Verfügung.

